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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bei Stefanie fotografiert.
I. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle, dem Fotografen erteilten, Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. ”Lichtbilder” i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich als welches Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

II. Urheberrecht
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Die private Nutzung der bearbeiteten Bilder beinhaltet ausdrücklich die Nutzung im Rahmen einer privaten Homepage und sozialen Medien (Facebook, Instagram, Bewerbungen, Fotoabzüge, Fotogeschenke etc. ...) Dem Kunden ist es strengstens untersagt die Fotos selbst nachzubearbeiten oder zu verändern, ebenso ist es nicht gestattet die Bilder die in der Onlinegalerie zur Auswahl stehen, im Netz zu veröffentlichen. Bei Nichteinhalten werden strafrechtliche Schritte eingeleitet. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Die Nutzungsrechte gehen erst an den Auftraggeber über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. Der Besteller hat, laut § 60 Urheberrechtsgesetz, kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn die entsprechenden Nutzungsrechte nicht übertragen worden sind. Bei der Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nicht anders vereinbart, als Urheber genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zur Schadensersatzforderung. Der Fotograf ist mit einer Einverständniserklärung (schriftlich oder mündlich) berechtigt, bei ihm bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Besteller gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG. Die Rohdaten bleiben Eigentum des Fotografen, eine Herausgabe der Rohdaten erfolgt grundsätzlich nicht.

III. Vergütung
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Kosten sind am Tag des Shootings zu bezahlen, wird eine Rechnung ausgestellt, ist diese innerhalb von 14 Tagen nach Zugang vom Kunden zu begleichen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.

IV. Haftung
Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Der Fotograf verpflichtet sich, Daten 3 Monate lang sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, die Daten nach 6 Monaten zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Daten haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zum Materialwert. Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Versendung von Filmen, Fotos und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Bilder als mangelfrei angenommen. Weitere Beanstandungen und Wünsche sind danach mit einem Honorar zu vergüten. Der Kunde verpflichtet sich innerhalb von 30 Tagen, dem Fotografen seine Bildwünsche zur Bearbeitung sowie der Ausdrucke mitzuteilen.

V. Nebenpflichten
Der Fotograf verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen eine Onlinegalerie zur Verfügung zu stellen und nach Erhalt der gewünschten Bildnummern zur Bearbeitung, diese innerhalb 30 Tagen fertig zu liefern. Die Onlinegalerie steht dem Kunden 30 Tage lang zur Verfügung, innerhalb dieser Frist verpflichtet sich der Aufraggeber, die Bilder seiner Wahl auszusuchen. Danach wird der Link aufgrund Speicherplatz vom Fotografen gelöscht. Kann der Kunde diese Frist ohne erklärbaren Grund nicht einhalten muss er mit Wartungskosten rechnen.

VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% desvereinbarten Honorars zu. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

IX. Gutscheine
Gutscheine sind im Kaufjahr plus 3 volle Jahre gültig. Im Jahr danach können sie noch mit der Hälfte des Wertes angerechnet werden. Gutscheine werden nicht in bar ausgezahlt.

 

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